Private Krankenkasse/
Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für ambulante Psychotherapie. Wie viel genau erstattet wird, hängt jedoch von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab. Um Klarheit darüber zu bekommen, welche Ausgaben Ihre Versicherung abdeckt, sollten Sie sich direkt an Ihre private Krankenversicherung und die zuständige Beihilfestelle wenden. Üblicherweise erfolgt die Kostenabrechnung auf Basis der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)
Falls Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst tragen möchten, können Sie dies unkompliziert tun. Es ist nicht erforderlich, einen komplexen Antrag zu stellen oder auf einen baldigen Beginn der Therapie zu warten. Sie haben zudem die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zur Dauer und zum Ablauf der Therapie zu treffen. Das Honorar für SelbstzahlerInnen richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Im Folgenden erhalten Sie eine kompakte Übersicht über einige psychotherapeutischen Leistungen und die entsprechenden Honorare. Die Abrechnung bei privatversicherten PatientenInnen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), die ab dem 1.7.24 in der aktuellen Fassung gilt.
In manchen Fällen können zusätzliche Leistungen nach der GOP abgerechnet werden. Der Abrechnungssatz kann in gerechtfertigten Fällen auf das bis zu 3,5-fache des üblichen Satzes erhöht werden.
Unabhängig von der Erstattungsweise Ihrer Versicherung erfolgt die Abrechnung der Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen im Rahmen des 1,8- bis 3,5-fachen Satzes. Bitte prüfen Sie eigenständig, wie die Leistungspflicht in Ihrem Versicherungsvertrag definiert ist. Ihr Tarif könnte Einschränkungen hinsichtlich des Leistungsumfangs enthalten, wie zum Beispiel eine Begrenzung der Sitzungen pro Kalenderjahr oder eine Selbstbeteiligung ab einer bestimmten Sitzung, bei der beispielsweise nur 80 % der Kosten übernommen werden. Je nach Ausgestaltung Ihres Versicherungsvertrags kann somit ein Eigenanteil für Sie verbleiben.
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